Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.09.2018

Geschäftszahl

Ra 2018/05/0025

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

Ra 2018/05/0026

Ra 2018/05/0027

Ra 2018/05/0028

Ra 2018/05/0029

Rechtssatz

Artikel römisch fünf, Absatz 6, Wr BauO erlaubt ausdrücklich nur eine "Erhöhung der Dachneigung" und beschränkt diese (und damit die zulässige Erweiterung des Dachbereiches) insofern, als deren Ausmaß durch den Verweis auf Paragraph 81, Absatz 4, Wr BauO mit 45 Grad bzw. mit der im Bebauungsplan festgelegten Dachneigung begrenzt wird.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018050025.L06