Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für Ra 2018/03/0022

Entscheidungsart

Beschluss

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

4

Geschäftszahl

Ra 2018/03/0022

Entscheidungsdatum

20.03.2018

Index

41/04 Sprengmittel Waffen Munition

Norm

WaffG 1996 §12 Abs1;

Rechtssatz

Musste der Revisionswerber als Inhaber einer waffenrechtlichen Urkunde mit den für die Verwendung von Waffen geltenden Rechtsvorschriften vertraut sein vergleiche VwGH 30.6.2006, 2006/03/0070), hätte ihm bewusst sein müssen, dass es sich bei der von ihm bei der Schussabgabe verwendeten Waffe (Schrotgewehr) um eine verbotene Waffe gehandelt hat. Die Verwendung dieser verbotenen Waffe stellt derart einen besonders leichtfertigen Umgang mit Waffen dar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018030022.L05

Im RIS seit

18.04.2018

Zuletzt aktualisiert am

13.09.2018

Dokumentnummer

JWR_2018030022_20180320L04