Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für Ra 2018/01/0076

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

Ra 2018/01/0076

Entscheidungsdatum

15.05.2019

Index

41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

StbG 1985 §28 Abs1 Z1
StbG 1985 §28 Abs1 Z2
StbG 1985 §28 Abs2

Rechtssatz

Den Materialien zur Staatsbürgerschaftsrechts-Novelle 2005 ist nicht zu entnehmen, dass es die Intention des Gesetzgebers wäre, die Beibehaltung der Staatsbürgerschaft einem minderjährigen Antragsteller vom Vorliegen besonders berücksichtigungswürdiger Gründe, wenn etwa die Versagung der Beibehaltung eine Kindeswohlgefährdung darstelle, abhängig zu machen, indem für die Auslegung des Paragraph 28, Absatz eins, Ziffer 2, StbG auch die Voraussetzungen und Gesichtspunkte der beiden übrigen Tatbestände des Paragraph 28, Absatz eins, Ziffer eins, sowie Absatz 2, StbG heranzuziehen wären. Vielmehr wird in den Materialien Regierungsvorlage 1189 BlgNR 22. GP, S 9) zum neugeschaffenen Tatbestand des Paragraph 28, Absatz eins, Ziffer 2, StbG ausgeführt: "Ebenso besteht ein Rechtsanspruch auf die Beibehaltung der Staatsbürgerschaft alleine aus dem Grund, dass es im Falle von Minderjährigen dem Kindeswohl entspricht. Damit sollen die Verpflichtungen Österreichs auf Grund der Kinderrechtskonvention umgesetzt werden (Ziffer 2,)."

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018010076.L01

Im RIS seit

13.08.2019

Zuletzt aktualisiert am

13.08.2019

Dokumentnummer

JWR_2018010076_20190515L02