Im Zusammenhang mit § 30 Abs. 1 NAG 2005 reicht ein formales Band der Ehe nicht aus, um aufenthaltsrechtliche Wirkungen zugunsten des ausländischen Ehegatten abzuleiten (vgl. VwGH 27.4.2017, Ro 2016/22/0014).Im Zusammenhang mit Paragraph 30, Absatz eins, NAG 2005 reicht ein formales Band der Ehe nicht aus, um aufenthaltsrechtliche Wirkungen zugunsten des ausländischen Ehegatten abzuleiten vergleiche VwGH 27.4.2017, Ro 2016/22/0014).