Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für Ra 2017/20/0290

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

5

Geschäftszahl

Ra 2017/20/0290

Entscheidungsdatum

19.10.2017

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Gemäß Paragraph 7, ZustG gilt, wenn im Verfahren der Zustellung Mängel unterlaufen, die Zustellung als in dem Zeitpunkt bewirkt, in dem das Dokument dem Empfänger tatsächlich zugekommen ist. Dabei muss es sich um das zuzustellende Dokument handeln. Das Gesetz sieht eine Heilung von Zustellmängeln durch tatsächliches Zukommen der - rechtswidrig erfolgten - schriftlichen Verständigung von der Hinterlegung nicht vor. Auch vermag die bloße Kenntnis vom Vorhandensein eines zuzustellenden Dokuments (hier: des Bescheides) Zustellwirkungen nicht zu entfalten vergleiche VwGH 3.10.2013, 2013/09/0103, sowie VfGH 26.6.1996, B 793/95).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2017:RA2017200290.L05

Im RIS seit

22.11.2017

Zuletzt aktualisiert am

27.11.2017

Dokumentnummer

JWR_2017200290_20171019L05