Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Beschluss
Rechtssatznummer
3
Geschäftszahl
Ra 2021/15/0050
Entscheidungsdatum
06.04.2022
Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ro 2014/15/0035 E 26. November 2015 RS 4
Stammrechtssatz
Die Ergänzung einer mangelhaften Begründung der auf Grund der Feststellungen einer abgabenbehördlichen Prüfung ergangenen Wiederaufnahmebescheide in Richtung der tatsächlich vom Finanzamt herangezogenen Wiederaufnahmegrundlagen stellt kein unzulässiges Auswechseln von Wiederaufnahmegründen dar (vgl. das Erkenntnis vom 28. Februar 2012, 2008/15/0005, mwN).Die Ergänzung einer mangelhaften Begründung der auf Grund der Feststellungen einer abgabenbehördlichen Prüfung ergangenen Wiederaufnahmebescheide in Richtung der tatsächlich vom Finanzamt herangezogenen Wiederaufnahmegrundlagen stellt kein unzulässiges Auswechseln von Wiederaufnahmegründen dar vergleiche das Erkenntnis vom 28. Februar 2012, 2008/15/0005, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021150050.L03
Im RIS seit
21.06.2022
Zuletzt aktualisiert am
21.06.2022
Dokumentnummer
JWR_2021150050_20220406L03