Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
11
Geschäftszahl
Ra 2017/12/0123
Entscheidungsdatum
20.11.2018
Index
L22003 Landesbedienstete Niederösterreich
Norm
DPL NÖ 1972 §32 Abs1;
DPL NÖ 1972 §32 Abs2;
Rechtssatz
Eine durch die Nebenbeschäftigung bedingte Gefährdung der sachlichen und gesetzestreuen Aufgabenerfüllung durch Bedienstete, wie auch die Gefährdung des darauf gerichteten Vertrauens der Allgemeinheit können ein der zulässigen Ausübung der Nebenbeschäftigung entgegenstehendes wesentliches dienstliches Interesse darstellen (vgl. VwGH 30.5.2006, 2005/12/0087).Eine durch die Nebenbeschäftigung bedingte Gefährdung der sachlichen und gesetzestreuen Aufgabenerfüllung durch Bedienstete, wie auch die Gefährdung des darauf gerichteten Vertrauens der Allgemeinheit können ein der zulässigen Ausübung der Nebenbeschäftigung entgegenstehendes wesentliches dienstliches Interesse darstellen vergleiche VwGH 30.5.2006, 2005/12/0087).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2017120123.L10
Im RIS seit
21.12.2018
Zuletzt aktualisiert am
27.03.2019
Dokumentnummer
JWR_2017120123_20181120L11