Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Beschluss
Rechtssatznummer
5
Geschäftszahl
Ra 2017/11/0301
Entscheidungsdatum
13.12.2018
Index
60/01 Arbeitsvertragsrecht
Norm
AVRAG 1993 §7d Abs1;
Rechtssatz
Dem § 7d Abs. 1 AVRAG 1993 kann nicht entnommen werden, dass die darin aufgezählten "Lohnunterlagen" jeweils in eigenen Dokumenten enthalten sein müssten (vgl. VwGH 13.12.2018, Ra 2017/11/0276, zur Zulässigkeit eines Verweises auf den Dienstzettel hinsichtlich der Lohneinstufung).Dem Paragraph 7 d, Absatz eins, AVRAG 1993 kann nicht entnommen werden, dass die darin aufgezählten "Lohnunterlagen" jeweils in eigenen Dokumenten enthalten sein müssten vergleiche VwGH 13.12.2018, Ra 2017/11/0276, zur Zulässigkeit eines Verweises auf den Dienstzettel hinsichtlich der Lohneinstufung).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2017110301.L04
Im RIS seit
29.01.2019
Zuletzt aktualisiert am
05.04.2019
Dokumentnummer
JWR_2017110301_20181213L05