Verwaltungsgerichtshof
13.12.2018
Ra 2017/11/0301
Dem Paragraph 7 d, Absatz eins, AVRAG 1993 kann nicht entnommen werden, dass die darin aufgezählten "Lohnunterlagen" jeweils in eigenen Dokumenten enthalten sein müssten vergleiche VwGH 13.12.2018, Ra 2017/11/0276, zur Zulässigkeit eines Verweises auf den Dienstzettel hinsichtlich der Lohneinstufung).
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2017110301.L04