Die nach dem jeweiligen Stand der Technik zu erfolgende Ermittlung des Kompensationsbedarfs, die konkret schutzgutbezogen vorzunehmende Art der Kompensationsberechnung im Zusammenhang mit § 17 Abs. 2 Z 2 lit. b UVPG 2000 und die sich daraus ergebenden Kompensationsmaßnahmen stellen jeweils von Sachverständigen zu beantwortende Fragen dar (vgl. VwGH 18.12.2012, 2011/07/0190; 9.9.2016, Ro 2014/02/0061).Die nach dem jeweiligen Stand der Technik zu erfolgende Ermittlung des Kompensationsbedarfs, die konkret schutzgutbezogen vorzunehmende Art der Kompensationsberechnung im Zusammenhang mit Paragraph 17, Absatz 2, Ziffer 2, Litera b, UVPG 2000 und die sich daraus ergebenden Kompensationsmaßnahmen stellen jeweils von Sachverständigen zu beantwortende Fragen dar vergleiche VwGH 18.12.2012, 2011/07/0190; 9.9.2016, Ro 2014/02/0061).