Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
6
Geschäftszahl
Ra 2017/03/0069
Entscheidungsdatum
20.12.2017
Index
93 Eisenbahn
Norm
EisenbahnG 1957 §40a Abs1;
Rechtssatz
Wenn § 40a Abs. 1 erster Satz EisenbahnG 1957 vorsieht, dass die zur Vorbereitung des Bauvorhabens erforderlichen Arbeiten unter möglichster Schonung fremder Rechte und Interessen vorzunehmen sind, wird damit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Rechnung getragen.Wenn Paragraph 40 a, Absatz eins, erster Satz EisenbahnG 1957 vorsieht, dass die zur Vorbereitung des Bauvorhabens erforderlichen Arbeiten unter möglichster Schonung fremder Rechte und Interessen vorzunehmen sind, wird damit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Rechnung getragen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2017:RA2017030069.L06
Im RIS seit
25.01.2018
Zuletzt aktualisiert am
04.05.2018
Dokumentnummer
JWR_2017030069_20171220L06