Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für Ra 2017/03/0069

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

4

Geschäftszahl

Ra 2017/03/0069

Entscheidungsdatum

20.12.2017

Index

93 Eisenbahn

Norm

EisenbahnG 1957 §40a Abs3;
EisenbahnG 1957 §40a;

Rechtssatz

Der Bauherr darf, wie sich aus Paragraph 40 a, Absatz 3, EisenbahnG 1957 ergibt, gegen den Widerstand des Grundeigentümers die Vorarbeiten nicht ohne eine über einen entsprechenden Antrag eines Beteiligten ergangene Entscheidung der Bezirksverwaltungsbehörde durchführen. Wird nach Paragraph 40 a, EisenbahnG 1957 eine beabsichtigte Handlung im genannten Sinn für zulässig erklärt bzw. die Duldung dieser Handlung normiert, betrifft dies das Recht auf Eigentum an der betroffenen Liegenschaft.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2017:RA2017030069.L04

Im RIS seit

25.01.2018

Zuletzt aktualisiert am

04.05.2018

Dokumentnummer

JWR_2017030069_20171220L04