Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für Ra 2017/01/0373

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

Ra 2017/01/0373

Entscheidungsdatum

05.12.2017

Index

41/01 Sicherheitsrecht

Norm

SPG 1991 §40

Rechtssatz

Unter Umständen - wenn etwa zu vermuten wäre, die zu durchsuchende Person habe unmittelbar an ihrem Körper sicherheitsgefährdende Gegenstände befestigt - kann auch ein völliges Entkleiden der zu durchsuchenden Person gerechtfertigt sein. Die Inaugenscheinnahme des bloßen, entkleideten Körpers eines Menschen kann somit eine Personendurchsuchung sein.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2017:RA2017010373.L03

Im RIS seit

12.02.2021

Zuletzt aktualisiert am

15.02.2021

Dokumentnummer

JWR_2017010373_20171205L03