Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
3
Geschäftszahl
Ra 2017/01/0373
Entscheidungsdatum
05.12.2017
Index
41/01 Sicherheitsrecht
Rechtssatz
Unter Umständen - wenn etwa zu vermuten wäre, die zu durchsuchende Person habe unmittelbar an ihrem Körper sicherheitsgefährdende Gegenstände befestigt - kann auch ein völliges Entkleiden der zu durchsuchenden Person gerechtfertigt sein. Die Inaugenscheinnahme des bloßen, entkleideten Körpers eines Menschen kann somit eine Personendurchsuchung sein.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2017:RA2017010373.L03
Im RIS seit
12.02.2021
Zuletzt aktualisiert am
15.02.2021
Dokumentnummer
JWR_2017010373_20171205L03