Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Beschluss
Rechtssatznummer
3
Geschäftszahl
Ra 2016/12/0078
Entscheidungsdatum
19.10.2016
Index
L24009 Gemeindebedienstete Wien
Norm
DO Wr 1994 §31 Abs2;
DO Wr 1994 §32 Abs1;
Rechtssatz
Die verlangte zeitliche Nähe der Bescheinigung zur (behaupteten) Dienstverhinderung soll es der Dienstbehörde ermöglichen, bei gegebenen Bedenken gegen die vom Beamten angebotenen Bescheinigungsmittel (etwa die ärztliche Bestätigung) oder sonst aus Anlass dieser Bescheinigung umgehend eine ärztliche Untersuchung iSd § 31 Abs. 2 Wr DO 1994 anzuordnen (vgl. E 30. September 1996, 96/12/0068). Diese Möglichkeit wird der Dienstbehörde jedenfalls dann genommen, wenn weisungswidrig eine Erkrankung erst nach Wiedergenesung bescheinigt wird.Die verlangte zeitliche Nähe der Bescheinigung zur (behaupteten) Dienstverhinderung soll es der Dienstbehörde ermöglichen, bei gegebenen Bedenken gegen die vom Beamten angebotenen Bescheinigungsmittel (etwa die ärztliche Bestätigung) oder sonst aus Anlass dieser Bescheinigung umgehend eine ärztliche Untersuchung iSd Paragraph 31, Absatz 2, Wr DO 1994 anzuordnen vergleiche E 30. September 1996, 96/12/0068). Diese Möglichkeit wird der Dienstbehörde jedenfalls dann genommen, wenn weisungswidrig eine Erkrankung erst nach Wiedergenesung bescheinigt wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2016:RA2016120078.L03
Im RIS seit
06.12.2016
Zuletzt aktualisiert am
16.01.2019
Dokumentnummer
JWR_2016120078_20161019L03