Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.10.2016

Geschäftszahl

Ra 2016/12/0078

Rechtssatz

Die verlangte zeitliche Nähe der Bescheinigung zur (behaupteten) Dienstverhinderung soll es der Dienstbehörde ermöglichen, bei gegebenen Bedenken gegen die vom Beamten angebotenen Bescheinigungsmittel (etwa die ärztliche Bestätigung) oder sonst aus Anlass dieser Bescheinigung umgehend eine ärztliche Untersuchung iSd Paragraph 31, Absatz 2, Wr DO 1994 anzuordnen vergleiche E 30. September 1996, 96/12/0068). Diese Möglichkeit wird der Dienstbehörde jedenfalls dann genommen, wenn weisungswidrig eine Erkrankung erst nach Wiedergenesung bescheinigt wird.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2016:RA2016120078.L03