Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für Ra 2016/11/0123

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

5

Geschäftszahl

Ra 2016/11/0123

Entscheidungsdatum

27.04.2017

Index

60/01 Arbeitsvertragsrecht

Norm

AVRAG 1993 §7m Abs1
AVRAG 1993 §7m Abs3

Rechtssatz

Das Gesetz ordnet (in Paragraph 7 m, Absatz eins, fünfter Satz AVRAG 1993) zwar an, dass entgegen dem Zahlungsstopp geleistete Zahlungen auf den Werklohnanspruch des Werkbestellers im Verfahren nach Absatz 3, als nicht geleistet gelten, also einem Auftrag zum Erlag einer Sicherheitsleistung nicht entgegengehalten werden können. Ihm ist aber kein Hinweis darauf zu entnehmen, dass darüber hinaus andere die Höhe des Werklohnanspruchs des Werkunternehmers beeinflussende Parameter nicht zu berücksichtigen wären.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2017:RA2016110123.L05

Im RIS seit

23.04.2020

Zuletzt aktualisiert am

23.04.2020

Dokumentnummer

JWR_2016110123_20170427L05