Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
3
Geschäftszahl
Ra 2016/04/0068
Entscheidungsdatum
29.06.2017
Index
E6J
14/01 Verwaltungsorganisation
40/01 Verwaltungsverfahren
83 Naturschutz Umweltschutz
Norm
61996CJ0392 Kommission / Irland;
UVPG 2000 §3 Abs4;
UVPG 2000 §3a Abs4;
Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
Ra 2016/04/0069
Ra 2016/04/0070
Ra 2016/04/0071
Ra 2016/04/0072
Ra 2016/04/0077
Ra 2016/04/0074
Ra 2016/04/0075
Ra 2016/04/0076
Ra 2016/04/0073
Rechtssatz
Nach § 3a Abs. 4 UVPG 2000 sind bei der Feststellung im Einzelfall die in § 3 Abs. 4 Z 1 bis 3 UVPG 2000 angeführten Kriterien zu berücksichtigen. Zu diesen Kriterien zählt neben den Merkmalen des Vorhabens (Z 1) und den Merkmalen der potentiellen Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt (Z 3) auch der Standort des Vorhabens (Z 2), wobei in diesem Zusammenhang unter anderem die ökologische Empfindlichkeit und die Belastbarkeit der Natur zu berücksichtigen sind (siehe zur Bedeutung des Standortes für die Frage der Erheblichkeit von Auswirkungen auf die Umwelt nach der UVP-RL auch das Urteil des EuGH vom 21. September 1999 in der Rs. C-392/96, Kommission gegen Irland, Rn. 65 ff).Nach Paragraph 3 a, Absatz 4, UVPG 2000 sind bei der Feststellung im Einzelfall die in Paragraph 3, Absatz 4, Ziffer eins bis 3 UVPG 2000 angeführten Kriterien zu berücksichtigen. Zu diesen Kriterien zählt neben den Merkmalen des Vorhabens (Ziffer eins,) und den Merkmalen der potentiellen Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt (Ziffer 3,) auch der Standort des Vorhabens (Ziffer 2,), wobei in diesem Zusammenhang unter anderem die ökologische Empfindlichkeit und die Belastbarkeit der Natur zu berücksichtigen sind (siehe zur Bedeutung des Standortes für die Frage der Erheblichkeit von Auswirkungen auf die Umwelt nach der UVP-RL auch das Urteil des EuGH vom 21. September 1999 in der Rs. C-392/96, Kommission gegen Irland, Rn. 65 ff).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2017:RA2016040068.L03
Im RIS seit
22.08.2017
Zuletzt aktualisiert am
19.09.2017
Dokumentnummer
JWR_2016040068_20170629L03