Die Vergabekontrollbehörde hat auch auf späteres, neues Vorbringen der Partei Bedacht zu nehmen, wenn sich der genannte Einwand innerhalb des geltend gemachten Beschwerdepunktes bewegt (vgl. VwGH 21.1.2014, 2012/04/0124, mit Verweis auf VwGH 25.1.2011, 2006/04/0200, und VwGH 27.11.2003, 2003/04/0069).Die Vergabekontrollbehörde hat auch auf späteres, neues Vorbringen der Partei Bedacht zu nehmen, wenn sich der genannte Einwand innerhalb des geltend gemachten Beschwerdepunktes bewegt vergleiche VwGH 21.1.2014, 2012/04/0124, mit Verweis auf VwGH 25.1.2011, 2006/04/0200, und VwGH 27.11.2003, 2003/04/0069).