Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Beschluss
Rechtssatznummer
4
Geschäftszahl
Ra 2016/01/0267
Entscheidungsdatum
28.03.2017
Index
40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Asylrecht
41/02 Passrecht Fremdenrecht
Rechtssatz
Soweit der Revisionswerber zum Nachweis seiner Minderjährigkeit bereits im verwaltungsbehördlichen Verfahren die Einvernahme seiner in Österreich lebenden Brüder beantragte, handelt es sich dabei nicht um sonstige geeignete und - im Vergleich zu unbedenklichen Urkunden - gleichwertige Bescheinigungsmittel iSd § 13 Abs. 3 BFA-VG 2014.Soweit der Revisionswerber zum Nachweis seiner Minderjährigkeit bereits im verwaltungsbehördlichen Verfahren die Einvernahme seiner in Österreich lebenden Brüder beantragte, handelt es sich dabei nicht um sonstige geeignete und - im Vergleich zu unbedenklichen Urkunden - gleichwertige Bescheinigungsmittel iSd Paragraph 13, Absatz 3, BFA-VG 2014.
Schlagworte
Beweismittel Zeugen
Beweismittel
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2017:RA2016010267.L04
Im RIS seit
27.04.2017
Zuletzt aktualisiert am
19.05.2017
Dokumentnummer
JWR_2016010267_20170328L04