Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 19248 A/2015
Rechtssatznummer
21
Geschäftszahl
Ra 2015/03/0058
Entscheidungsdatum
17.11.2015
Index
93 Eisenbahn
Norm
EisenbahnG 1957 §31f;
Rechtssatz
Das BVwG hat zutreffend darauf hingewiesen, dass sowohl die Frage des gesamtwirtschaftlichen Interesses als auch jene der prognostizierten Verkehrszahlen nur einen Teilaspekt der Beurteilung des öffentlichen Interesses an der Verwirklichung des Vorhabens "Semmering-Basistunnel neu" darstellen. Es kann somit nicht als rechtswidrig angesehen werden, wenn das BVwG auch weitere Aspekte, etwa die Frage des regionalwirtschaftlichen Nutzens oder der Fahrzeitverkürzung der Strecke Wien-Graz, in die Beurteilung des öffentlichen Interesses an der Verwirklichung des "Semmering-Basistunnel neu" einfließen ließ.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2015:RA2015030058.L21
Im RIS seit
10.12.2015
Zuletzt aktualisiert am
29.10.2018
Dokumentnummer
JWR_2015030058_20151117L21