Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für Ra 2015/03/0035

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 19190 A/2015

Rechtssatznummer

4

Geschäftszahl

Ra 2015/03/0035

Entscheidungsdatum

09.09.2015

Index

93 Eisenbahn

Norm

EisenbahnG 1957 §43 Abs3;

Rechtssatz

Bezüglich der in Paragraph 43, Absatz 3, EisenbahnG 1957 im Zusammenhang mit dem Gefährdungsbereich normierten "Ausnahmebewilligung" hat der VwGH schon ausgesprochen, dass ein subjektiv-öffentliches Recht nur darauf eingeräumt wird, dass eine Ausnahmebewilligung bei Vorliegen der in dieser Bestimmung genannten Voraussetzung der Vereinbarkeit mit öffentlichen Verkehrsinteressen erteilt wird, wobei es sich dabei um öffentliche Interessen handelt, die vom Gesetz geschützt werden und es deshalb immer nur zur Entscheidung stehen kann, ob der Schutz dieser Interessen gewährleistet bleibt, wenn eine Ausnahme vom Verbot im Einzelfall auf Ansuchen erteilt wird vergleiche in diesem Sinn B vom 28. Februar 2006, 2005/03/0244, mwH).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2015:RA2015030035.L04

Im RIS seit

09.10.2015

Zuletzt aktualisiert am

05.10.2017

Dokumentnummer

JWR_2015030035_20150909L04