Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 19313 A/2016
Rechtssatznummer
5
Geschäftszahl
Ro 2015/03/0033
Entscheidungsdatum
26.02.2016
Index
001 Verwaltungsrecht allgemein
41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm
VwRallg;
WaffG 1996 §10;
WaffG 1996 §23 Abs2;
WaffG 1996 §23 Abs2b;
Rechtssatz
Den Materialien (AB 2547 BlgNR, 24.GP) zur Novelle BGBl I Nr 161/2013 zum WaffenG 1996 ist kein eindeutiger Hinweis darauf zu entnehmen, dass in Abkehr von der bisherigen (insoweit eindeutigen) Rechtslage bloß für die Gruppe der Sportschützen die mögliche Ausweitung der Waffenbesitzkarte im Wege von Ermessensentscheidungen der Behörde ohne Maximalgrenzen abgeschafft bzw dahin geändert werden sollte, dass nunmehr ein ua an die vorgegebenen relativen und maximalen Stückgrenzen und Einhaltung der Sperrfrist geknüpfter Rechtsanspruch bestünde.Den Materialien Ausschussbericht 2547 BlgNR, 24.Gesetzgebungsperiode zur Novelle Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr 161 aus 2013, zum WaffenG 1996 ist kein eindeutiger Hinweis darauf zu entnehmen, dass in Abkehr von der bisherigen (insoweit eindeutigen) Rechtslage bloß für die Gruppe der Sportschützen die mögliche Ausweitung der Waffenbesitzkarte im Wege von Ermessensentscheidungen der Behörde ohne Maximalgrenzen abgeschafft bzw dahin geändert werden sollte, dass nunmehr ein ua an die vorgegebenen relativen und maximalen Stückgrenzen und Einhaltung der Sperrfrist geknüpfter Rechtsanspruch bestünde.
Schlagworte
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der
wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung
Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2016:RO2015030033.J05
Im RIS seit
24.03.2016
Zuletzt aktualisiert am
27.04.2018
Dokumentnummer
JWR_2015030033_20160226J05