Verwaltungsgerichtshof
26.02.2016
Ro 2015/03/0033
Den Materialien Ausschussbericht 2547 BlgNR, 24.Gesetzgebungsperiode zur Novelle Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr 161 aus 2013, zum WaffenG 1996 ist kein eindeutiger Hinweis darauf zu entnehmen, dass in Abkehr von der bisherigen (insoweit eindeutigen) Rechtslage bloß für die Gruppe der Sportschützen die mögliche Ausweitung der Waffenbesitzkarte im Wege von Ermessensentscheidungen der Behörde ohne Maximalgrenzen abgeschafft bzw dahin geändert werden sollte, dass nunmehr ein ua an die vorgegebenen relativen und maximalen Stückgrenzen und Einhaltung der Sperrfrist geknüpfter Rechtsanspruch bestünde.
ECLI:AT:VWGH:2016:RO2015030033.J05