Erst ein Wohlverhalten während eines der Rückfallsverjährungsfrist des § 39 Abs 2 StGB entsprechenden Zeitraumes kann den Milderungsgrund nach § 34 Z 18 StGB begründen (Hinweis Urteil des OGH vom 20.März 1997, 15 Os 11/97).Erst ein Wohlverhalten während eines der Rückfallsverjährungsfrist des Paragraph 39, Absatz 2, StGB entsprechenden Zeitraumes kann den Milderungsgrund nach Paragraph 34, Ziffer 18, StGB begründen (Hinweis Urteil des OGH vom 20.März 1997, 15 Os 11/97).