Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
Ro 2014/05/0059
Entscheidungsdatum
24.06.2014
Index
L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Niederösterreich
L82003 Bauordnung Niederösterreich
Norm
BauO NÖ 1996 §33;
BauO NÖ 1996 §35;
Rechtssatz
Ein baupolizeilicher Beseitigungsauftrag darf erst nach rechtskräftiger Abweisung oder Zurückweisung eines Bauansuchens vollstreckt werden. Ein Antrag auf eine nachträgliche Baubewilligung (oder eine nachträgliche Bauanzeige) hindert die Erlassung eines Bauauftrages nicht, wenn eine nachträgliche Baubewilligung der Rechtslage widersprechen würde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2014:RO2014050059.J02
Im RIS seit
23.07.2014
Zuletzt aktualisiert am
14.10.2014
Dokumentnummer
JWR_2014050059_20140624J02