Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für Ro 2014/05/0059

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

Ro 2014/05/0059

Entscheidungsdatum

24.06.2014

Index

L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Niederösterreich
L82003 Bauordnung Niederösterreich

Norm

BauO NÖ 1996 §33;
BauO NÖ 1996 §35;

Rechtssatz

Ein baupolizeilicher Beseitigungsauftrag darf erst nach rechtskräftiger Abweisung oder Zurückweisung eines Bauansuchens vollstreckt werden. Ein Antrag auf eine nachträgliche Baubewilligung (oder eine nachträgliche Bauanzeige) hindert die Erlassung eines Bauauftrages nicht, wenn eine nachträgliche Baubewilligung der Rechtslage widersprechen würde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2014:RO2014050059.J02

Im RIS seit

23.07.2014

Zuletzt aktualisiert am

14.10.2014

Dokumentnummer

JWR_2014050059_20140624J02