Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.06.2014

Geschäftszahl

Ro 2014/05/0059

Rechtssatz

Ein baupolizeilicher Beseitigungsauftrag darf erst nach rechtskräftiger Abweisung oder Zurückweisung eines Bauansuchens vollstreckt werden. Ein Antrag auf eine nachträgliche Baubewilligung (oder eine nachträgliche Bauanzeige) hindert die Erlassung eines Bauauftrages nicht, wenn eine nachträgliche Baubewilligung der Rechtslage widersprechen würde.