Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
12
Geschäftszahl
Ro 2018/03/0050
Entscheidungsdatum
21.05.2019
Index
93 Eisenbahn
Norm
EisenbahnG 1957 §49 Abs1
EisenbahnG 1957 §49 Abs2
Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ro 2018/03/0051
Besprechung in:
ecolex 10/2019, S. 918-919;
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ro 2014/03/0077 E 18. Februar 2015 VwSlg 19046 A/2015 RS 6
Stammrechtssatz
Während die in § 49 Abs 1 EisenbahnG 1957 enthaltene Ermächtigung zur Erlassung einer Verordnung auf die Art der Sicherung schienengleicher Eisenbahnübergänge und auf die Weiterbelassung schon bestehender Sicherheitseinrichtungen an schienengleichen Eisenbahnübergängen abstellt, fokussiert § 49 Abs 2 EisenbahnG 1957 schon von seinem Wortlaut her "die im Einzelfall zur Anwendung kommende Sicherung".Während die in Paragraph 49, Absatz eins, EisenbahnG 1957 enthaltene Ermächtigung zur Erlassung einer Verordnung auf die Art der Sicherung schienengleicher Eisenbahnübergänge und auf die Weiterbelassung schon bestehender Sicherheitseinrichtungen an schienengleichen Eisenbahnübergängen abstellt, fokussiert Paragraph 49, Absatz 2, EisenbahnG 1957 schon von seinem Wortlaut her "die im Einzelfall zur Anwendung kommende Sicherung".
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RO2018030050.J11
Im RIS seit
20.08.2019
Zuletzt aktualisiert am
02.12.2019
Dokumentnummer
JWR_2018030050_20190521J12