Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für Ro 2014/03/0022

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

Ro 2014/03/0022

Entscheidungsdatum

26.06.2014

Index

41/04 Sprengmittel Waffen Munition

Norm

WaffG 1996 §8 Abs1;

Rechtssatz

Der Beurteilung der Verlässlichkeit des Inhabers einer waffenrechtlichen Urkunde liegt eine Prognose voraussichtlicher zukünftiger Verhaltensweisen des zu Beurteilenden zugrunde; in diese Prognose haben die gesamte Geisteshaltung und Sinnesart, konkrete Verhaltensweisen und Charaktereigenschaften des zu Beurteilenden einzufließen, weil der Begriff der Verlässlichkeit der Ausdruck ihrer Wesenheit, nicht aber ein Werturteil über ihr Tun und Lassen im Einzelfall ist (Hinweis E vom 1. Juli 2005, 2005/03/0025, mwH).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2014:RO2014030022.J02

Im RIS seit

29.08.2014

Zuletzt aktualisiert am

08.04.2019

Dokumentnummer

JWR_2014030022_20140626J02

Rechtssatz für Ra 2014/03/0038

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 19002 A/2014

Rechtssatznummer

7

Geschäftszahl

Ra 2014/03/0038

Entscheidungsdatum

17.12.2014

Index

41/04 Sprengmittel Waffen Munition

Norm

WaffG 1996 §8 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ro 2014/03/0022 E 26. Juni 2014 RS 2

Stammrechtssatz

Der Beurteilung der Verlässlichkeit des Inhabers einer waffenrechtlichen Urkunde liegt eine Prognose voraussichtlicher zukünftiger Verhaltensweisen des zu Beurteilenden zugrunde; in diese Prognose haben die gesamte Geisteshaltung und Sinnesart, konkrete Verhaltensweisen und Charaktereigenschaften des zu Beurteilenden einzufließen, weil der Begriff der Verlässlichkeit der Ausdruck ihrer Wesenheit, nicht aber ein Werturteil über ihr Tun und Lassen im Einzelfall ist (Hinweis E vom 1. Juli 2005, 2005/03/0025, mwH).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2014:RA2014030038.L07

Im RIS seit

11.02.2015

Zuletzt aktualisiert am

02.10.2017

Dokumentnummer

JWR_2014030038_20141217L07

Rechtssatz für Ra 2018/03/0099

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

Ra 2018/03/0099

Entscheidungsdatum

13.11.2018

Index

41/04 Sprengmittel Waffen Munition

Norm

WaffG 1996 §8 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ro 2014/03/0022 E 26. Juni 2014 RS 2

Stammrechtssatz

Der Beurteilung der Verlässlichkeit des Inhabers einer waffenrechtlichen Urkunde liegt eine Prognose voraussichtlicher zukünftiger Verhaltensweisen des zu Beurteilenden zugrunde; in diese Prognose haben die gesamte Geisteshaltung und Sinnesart, konkrete Verhaltensweisen und Charaktereigenschaften des zu Beurteilenden einzufließen, weil der Begriff der Verlässlichkeit der Ausdruck ihrer Wesenheit, nicht aber ein Werturteil über ihr Tun und Lassen im Einzelfall ist (Hinweis E vom 1. Juli 2005, 2005/03/0025, mwH).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018030099.L02

Im RIS seit

06.12.2018

Zuletzt aktualisiert am

17.12.2018

Dokumentnummer

JWR_2018030099_20181113L02