Die Judikatur zu den Genehmigungsvoraussetzungen für Betriebsanlagen nach der GewO 1994 ist auf die Genehmigungsvoraussetzungen für Behandlungsanlagen nach § 43 Abs. 1 AWG 2002 übertragbar (vgl. E 26. November 2015, 2012/07/0027).Die Judikatur zu den Genehmigungsvoraussetzungen für Betriebsanlagen nach der GewO 1994 ist auf die Genehmigungsvoraussetzungen für Behandlungsanlagen nach Paragraph 43, Absatz eins, AWG 2002 übertragbar vergleiche E 26. November 2015, 2012/07/0027).