Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 18910 A/2014
Rechtssatznummer
9
Geschäftszahl
2013/05/0169
Entscheidungsdatum
27.08.2014
Index
L82109 Kleingarten Wien
Norm
KlGG Wr 1996 §15 Abs6;
Rechtssatz
Im gegenständlichen Fall wurde der Erdkern auf das Niveau des Kellerzugangs abgegraben und an Stelle des Erdkerns eine Freitreppe errichtet. Dies kann jedoch nicht dazu führen, dass das "anschließende Gelände" dem obersten Abschluss der Freitreppe entspricht, weil an die Außenwände eines Gebäudes anschließende weitere bauliche Anlagen, wie Stützmauern oder Freitreppen, grundsätzlich nicht bewirken können, dass sich der relevante Geländeverlauf verändert (Hinweis E vom 15. Februar 2011, 2010/05/0209).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2014:2013050169.X09
Im RIS seit
21.10.2014
Zuletzt aktualisiert am
02.10.2017
Dokumentnummer
JWR_2013050169_20140827X09