Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 2013/05/0169

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 18910 A/2014

Rechtssatznummer

9

Geschäftszahl

2013/05/0169

Entscheidungsdatum

27.08.2014

Index

L82109 Kleingarten Wien

Norm

KlGG Wr 1996 §15 Abs6;

Rechtssatz

Im gegenständlichen Fall wurde der Erdkern auf das Niveau des Kellerzugangs abgegraben und an Stelle des Erdkerns eine Freitreppe errichtet. Dies kann jedoch nicht dazu führen, dass das "anschließende Gelände" dem obersten Abschluss der Freitreppe entspricht, weil an die Außenwände eines Gebäudes anschließende weitere bauliche Anlagen, wie Stützmauern oder Freitreppen, grundsätzlich nicht bewirken können, dass sich der relevante Geländeverlauf verändert (Hinweis E vom 15. Februar 2011, 2010/05/0209).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2014:2013050169.X09

Im RIS seit

21.10.2014

Zuletzt aktualisiert am

02.10.2017

Dokumentnummer

JWR_2013050169_20140827X09