Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 2013/03/0120

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 19182 A/2015

Rechtssatznummer

29

Geschäftszahl

2013/03/0120

Entscheidungsdatum

09.09.2015

Index

93 Eisenbahn

Norm

EisenbahnG 1957 §31a Abs2;
EisenbahnG 1957 §31a;
EisenbahnG 1957 §31f;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2013/03/0121

Rechtssatz

Es kann nicht gesagt werden, dass es sich bei Paragraph 31 a, EisenbahnG 1957 um eine Verfahrensbestimmung handelt, die im gegenständlichen Verfahren nach dem dritten Abschnitt des UVPG 2000 nicht mitanzuwenden gewesen wäre. Gleiches ergibt sich auch aus dem E des VwGH vom 19. Dezember 2013, 2011/03/0160, 0162, 0164, 0165, dem mehrere Beschwerden gegen ein gleichfalls in einem Verfahren nach dem dritten Abschnitt des UVPG 2000 zu beurteilenden Vorhaben zu Grunde gelegen sind. Auch in diesem Erkenntnis, das insbesondere die nähere Auslegung des Paragraph 31 a, Absatz 2, EisenbahnG 1957 betroffen hat, hat der Verwaltungsgerichtshof keine Zweifel am materiellrechtlichen Charakter des Paragraph 31 a, EisenbahnG 1957 gehegt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2015:2013030120.X29

Im RIS seit

16.10.2015

Zuletzt aktualisiert am

05.10.2017

Dokumentnummer

JWR_2013030120_20150909X29