Rechte, ein Schottervorkommen auf fremdem Grund und Boden gegen Bezahlung eines bestimmten Entgeltes für jeden gewonnenen Kubikmeter auszubeuten, sind einkommensteuerlich Pachtrechte. Die aus einem derartigen Pachtverhältnis vom Verpächter erzielten Einkünfte sind daher Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (vgl. schon das zu einem früheren Einkommensteuergesetz ergangene Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 12. Jänner 1972, 1557/71, VwSlg 4326 F/1972).Rechte, ein Schottervorkommen auf fremdem Grund und Boden gegen Bezahlung eines bestimmten Entgeltes für jeden gewonnenen Kubikmeter auszubeuten, sind einkommensteuerlich Pachtrechte. Die aus einem derartigen Pachtverhältnis vom Verpächter erzielten Einkünfte sind daher Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung vergleiche schon das zu einem früheren Einkommensteuergesetz ergangene Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 12. Jänner 1972, 1557/71, VwSlg 4326 F/1972).