Eine "nach dem Lehrplan der Hauptschule geführte Sonderschule" liegt auch dann vor, wenn an einer solchen Schule überwiegend nach den Lehrplänen der Hauptschule unterrichtet wird. Dabei kommt es nicht auf die schulorganisationsrechtliche Stellung der Schule bzw. auf die schulorganisationsrechtliche Zulässigkeit dort (überwiegend) Schüler nach dem Lehrplan der Hauptschule zu unterrichten an.