Für die Zuordnung zu den in § 43 Abs. 1 Z. 1 LDG 1984 vorgesehenen Kategorien von Landeslehrern ist nicht deren Verwendungsgruppe, sondern deren konkrete Verwendung an einer bestimmten Schule maßgeblich (Hinweis E vom 19. Dezember 2012, 2012/12/0080).Für die Zuordnung zu den in Paragraph 43, Absatz eins, Ziffer eins, LDG 1984 vorgesehenen Kategorien von Landeslehrern ist nicht deren Verwendungsgruppe, sondern deren konkrete Verwendung an einer bestimmten Schule maßgeblich (Hinweis E vom 19. Dezember 2012, 2012/12/0080).