Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
2012/12/0139
Entscheidungsdatum
16.09.2013
Index
67 Versorgungsrecht
Rechtssatz
Die Verpflichtung zur Leistung von Beiträgen an die betriebliche Vorsorgekasse trifft den Arbeitgeber, nicht jedoch den Arbeitnehmer. Dem BMSVG 2002 ist nicht zu entnehmen, dass der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Leistung von Beiträgen durch den Arbeitgeber oder auf Rückerstattung zu Unrecht geleisteter Beiträge des Arbeitgebers hätte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2012120139.X01
Im RIS seit
23.10.2013
Zuletzt aktualisiert am
14.11.2013
Dokumentnummer
JWR_2012120139_20130916X01