Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 2012/12/0139

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

2012/12/0139

Entscheidungsdatum

16.09.2013

Index

67 Versorgungsrecht

Norm

BMSVG 2002 §6;

Rechtssatz

Die Verpflichtung zur Leistung von Beiträgen an die betriebliche Vorsorgekasse trifft den Arbeitgeber, nicht jedoch den Arbeitnehmer. Dem BMSVG 2002 ist nicht zu entnehmen, dass der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Leistung von Beiträgen durch den Arbeitgeber oder auf Rückerstattung zu Unrecht geleisteter Beiträge des Arbeitgebers hätte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2013:2012120139.X01

Im RIS seit

23.10.2013

Zuletzt aktualisiert am

14.11.2013

Dokumentnummer

JWR_2012120139_20130916X01