Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 2012/03/0003

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

2012/03/0003

Entscheidungsdatum

24.09.2014

Index

93 Eisenbahn

Norm

EisenbahnG 1957 §20 Abs1;
EisenbahnG 1957 §20;

Rechtssatz

Dass nach Paragraph 20, EisenbahnG 1957 die Verpflichtung zur Wiederherstellung eine Anpassung der Wiederherstellungsmaßnahmen an die der eisenbahnrechtlichen Baugenehmigung entsprechenden Bauausführung der Eisenbahn einschließt, lässt sich aus dem vorletzten Satz des Absatz eins, dieser gesetzlichen Bestimmung ableiten, der eine Regelung für früher - das heißt vor dem Eisenbahnbau - nicht vorhandene Bauten enthält.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2014:2012030003.X02

Im RIS seit

13.11.2014

Zuletzt aktualisiert am

12.07.2016

Dokumentnummer

JWR_2012030003_20140924X02