Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
5
Geschäftszahl
2011/23/0360
Entscheidungsdatum
21.03.2013
Index
19/05 Menschenrechte
41/02 Asylrecht
41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm
FPG 2005 §53 Abs1
FPG 2005 §66
MRK Art8 Abs2
Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
2011/23/0361
2011/23/0362
2011/23/0363
Rechtssatz
Im Zusammenhang mit der Aufenthaltsbeendigung der in Österreich geborenen Fremden liegt wegen der Ausweisung sämtlicher Familienmitglieder zwar ein - in ihrem Fall schwerer wiegender - Eingriff in das Privatleben, nicht aber in ihr Familienleben vor. Die zu unterstellende gemeinsame Rückkehr relativiert aber auch die Betroffenheit der bei Erlassung des angefochtenen Bescheides (erst) die erste Klasse Volksschule besuchenden Fremden. Im Hinblick auf ihr Alter von acht Jahren war die Annahme der Behörde gerechtfertigt, dass sie sich im Rahmen des gewohnten familiären Umfeldes an die neuen Gegebenheiten anpassen könne (Hinweis E 26. Jänner 2012, 2010/21/0124, 0182 bis 0185).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2011230360.X05
Im RIS seit
31.05.2013
Zuletzt aktualisiert am
16.06.2026
Dokumentnummer
JWR_2011230360_20130321X05