Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 2011/23/0360

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

5

Geschäftszahl

2011/23/0360

Entscheidungsdatum

21.03.2013

Index

19/05 Menschenrechte
41/02 Asylrecht
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

FPG 2005 §53 Abs1
FPG 2005 §66
MRK Art8 Abs2

Beachte


Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
2011/23/0361
2011/23/0362
2011/23/0363

Rechtssatz

Im Zusammenhang mit der Aufenthaltsbeendigung der in Österreich geborenen Fremden liegt wegen der Ausweisung sämtlicher Familienmitglieder zwar ein - in ihrem Fall schwerer wiegender - Eingriff in das Privatleben, nicht aber in ihr Familienleben vor. Die zu unterstellende gemeinsame Rückkehr relativiert aber auch die Betroffenheit der bei Erlassung des angefochtenen Bescheides (erst) die erste Klasse Volksschule besuchenden Fremden. Im Hinblick auf ihr Alter von acht Jahren war die Annahme der Behörde gerechtfertigt, dass sie sich im Rahmen des gewohnten familiären Umfeldes an die neuen Gegebenheiten anpassen könne (Hinweis E 26. Jänner 2012, 2010/21/0124, 0182 bis 0185).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2013:2011230360.X05

Im RIS seit

31.05.2013

Zuletzt aktualisiert am

16.06.2026

Dokumentnummer

JWR_2011230360_20130321X05