Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.03.2013

Geschäftszahl

2011/23/0360

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

2011/23/0361

2011/23/0362

2011/23/0363

Rechtssatz

Im Zusammenhang mit der Aufenthaltsbeendigung der in Österreich geborenen Fremden liegt wegen der Ausweisung sämtlicher Familienmitglieder zwar ein - in ihrem Fall schwerer wiegender - Eingriff in das Privatleben, nicht aber in ihr Familienleben vor. Die zu unterstellende gemeinsame Rückkehr relativiert aber auch die Betroffenheit der bei Erlassung des angefochtenen Bescheides (erst) die erste Klasse Volksschule besuchenden Fremden. Im Hinblick auf ihr Alter von acht Jahren war die Annahme der Behörde gerechtfertigt, dass sie sich im Rahmen des gewohnten familiären Umfeldes an die neuen Gegebenheiten anpassen könne (Hinweis E 26. Jänner 2012, 2010/21/0124, 0182 bis 0185).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2013:2011230360.X05