Die Einwendungsmöglichkeiten des Inhabers eines rechtmäßig geübten Wasserbenutzungsrechtes iSd § 12 Abs. 2 WRG 1959 können im Verfahren zur Wiederverleihung eines anderen Wasserbenutzungsrechtes unter Umständen eingeschränkt sein.Die Einwendungsmöglichkeiten des Inhabers eines rechtmäßig geübten Wasserbenutzungsrechtes iSd Paragraph 12, Absatz 2, WRG 1959 können im Verfahren zur Wiederverleihung eines anderen Wasserbenutzungsrechtes unter Umständen eingeschränkt sein.