Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 18760 A/2013
Rechtssatznummer
59
Geschäftszahl
2011/03/0160
Entscheidungsdatum
19.12.2013
Index
93 Eisenbahn
Norm
EisenbahnG 1957 §10;
Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2011/03/0162
2011/03/0165
2011/03/0164
Rechtssatz
Die Deponie bzw das Grundstück, auf dem diese errichtet werden soll, dienen zur Ablagerung des im Zuge der Errichtung einer Eisenbahnanlage anfallenden Tunnelausbruchs bzw der im Zuge der Errichtung einer Eisenbahnanlage anfallenden Baurestmassen, und werden folglich zwar für Bauzwecke verwendet, stehen aber nach Aufnahme des Eisenbahnbetriebes in keinem Zusammenhang mehr mit dem Eisenbahnbetrieb oder -verkehr. Damit kann die Deponie aber nicht als Eisenbahnanlage im Sinne des EisenbahnG 1957 qualifiziert werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2011030160.X59
Im RIS seit
17.02.2014
Zuletzt aktualisiert am
01.04.2019
Dokumentnummer
JWR_2011030160_20131219X59