Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 2011/03/0160

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 18760 A/2013

Rechtssatznummer

59

Geschäftszahl

2011/03/0160

Entscheidungsdatum

19.12.2013

Index

93 Eisenbahn

Norm

EisenbahnG 1957 §10;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2011/03/0162 2011/03/0165 2011/03/0164

Rechtssatz

Die Deponie bzw das Grundstück, auf dem diese errichtet werden soll, dienen zur Ablagerung des im Zuge der Errichtung einer Eisenbahnanlage anfallenden Tunnelausbruchs bzw der im Zuge der Errichtung einer Eisenbahnanlage anfallenden Baurestmassen, und werden folglich zwar für Bauzwecke verwendet, stehen aber nach Aufnahme des Eisenbahnbetriebes in keinem Zusammenhang mehr mit dem Eisenbahnbetrieb oder -verkehr. Damit kann die Deponie aber nicht als Eisenbahnanlage im Sinne des EisenbahnG 1957 qualifiziert werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2013:2011030160.X59

Im RIS seit

17.02.2014

Zuletzt aktualisiert am

01.04.2019

Dokumentnummer

JWR_2011030160_20131219X59