Wird eine Wiederaufnahme auf in neu aufgefundenen (oder - wie hier - neu entstandenen) Urkunden enthaltene Zeugenaussagen gestützt, so stellt diese Aussage (also dieser Zeugenbeweis) das "neue Beweismittel" dar (vgl. OGH vom 20. Oktober 2004, 8 Ob 89/04b, mwN).Wird eine Wiederaufnahme auf in neu aufgefundenen (oder - wie hier - neu entstandenen) Urkunden enthaltene Zeugenaussagen gestützt, so stellt diese Aussage (also dieser Zeugenbeweis) das "neue Beweismittel" dar vergleiche OGH vom 20. Oktober 2004, 8 Ob 89/04b, mwN).