Ist ein Anbringen zurückzuweisen und kommt die Erstbehörde (hier die Einspruchsbehörde) ihrer - insoweit auch gegenüber "Nichtparteien" bestehenden - Entscheidungspflicht nicht nach, so hat die Oberbehörde nicht den Devolutionsantrag, sondern in Stattgebung des Devolutionsantrags den Sachantrag zurückzuweisen (Hinweis: E 4. Juni 2008, Zl. 2003/13/0110, mwN).