Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
Ra 2021/08/0024
Entscheidungsdatum
19.07.2022
Index
62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm
AlVG 1977 §10 Abs1 Z3
AlVG 1977 §9 Abs1
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2009/08/0294 E 19. Oktober 2011 VwSlg 18250 A/2011 RS 1
Stammrechtssatz
Wiedereingliederungsmaßnahmen sind Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik, die - wenngleich nicht in der selben berufsbezogenen Weise wie eine Nach- oder Umschulung - der im konkreten Fall jeweils erforderlichen Verbesserung von Kenntnissen und Fähigkeiten des Arbeitslosen dienen; sie sollen dem Arbeitslosen die Integration in den Arbeitsmarkt erleichtern (vgl. das hg. Erkenntnis vom 15. November 2000, Zl. 96/08/0042).Wiedereingliederungsmaßnahmen sind Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik, die - wenngleich nicht in der selben berufsbezogenen Weise wie eine Nach- oder Umschulung - der im konkreten Fall jeweils erforderlichen Verbesserung von Kenntnissen und Fähigkeiten des Arbeitslosen dienen; sie sollen dem Arbeitslosen die Integration in den Arbeitsmarkt erleichtern vergleiche das hg. Erkenntnis vom 15. November 2000, Zl. 96/08/0042).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021080024.L02
Im RIS seit
19.09.2022
Zuletzt aktualisiert am
19.09.2022
Dokumentnummer
JWR_2021080024_20220719L02