Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.11.2012

Geschäftszahl

2010/08/0023

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2009/08/0294 E 19. Oktober 2011 RS 1

Stammrechtssatz

Wiedereingliederungsmaßnahmen sind Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik, die - wenngleich nicht in der selben berufsbezogenen Weise wie eine Nach- oder Umschulung - der im konkreten Fall jeweils erforderlichen Verbesserung von Kenntnissen und Fähigkeiten des Arbeitslosen dienen; sie sollen dem Arbeitslosen die Integration in den Arbeitsmarkt erleichtern vergleiche das hg. Erkenntnis vom 15. November 2000, Zl. 96/08/0042).