Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
6
Geschäftszahl
2010/05/0212
Entscheidungsdatum
31.01.2012
Index
L80004 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan
Oberösterreich
L82000 Bauordnung
Norm
BauRallg;
ROG OÖ 1994 §30 Abs5;
Rechtssatz
Um beurteilen zu können, ob wenigstens eine auf einen land- und forstwirtschaftlichen Nebenerwerb gerichtete Tätigkeit vorliegt, hat das Betriebskonzept konkrete Anhaltspunkte über Umfang und Art des Landwirtschaftsbetriebes dahingehend zu enthalten, dass vom Sachverständigen beurteilt werden kann, ob sich aus der beabsichtigten Betriebsführung wenigstens mittelfristig ein Gewinn erzielen lässt. Bei dem Betriebskonzept sind die für einen derartigen Betrieb betriebstypischen Daten zugrunde zu legen, wobei aber gegebenenfalls auf bereits bekannte, den konkreten Betrieb betreffende Besonderheiten gebührend Bedacht zu nehmen ist.
Schlagworte
Planung Widmung BauRallg3
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2010050212.X06
Im RIS seit
17.02.2012
Zuletzt aktualisiert am
28.01.2016
Dokumentnummer
JWR_2010050212_20120131X06