Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
4
Geschäftszahl
2009/17/0129
Entscheidungsdatum
10.08.2010
Index
L34009 Abgabenordnung Wien
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm
BAO §184 Abs1;
LAO Wr 1962 §145 Abs1;
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 88/13/0015 E 7. Juni 1989 RS 3
Stammrechtssatz
Wurden dem StPfl im abgabenbehördlichen Verfahren die Ausgangspunkte, Überlegungen, Schlußfolgerungen und die angewendete Schätzungsmethode zur Kenntnis gebracht, so ist es an ihm gelegen, konkrete Umstände und Überlegungen vorzubringen, aus denen sich ergibt, daß die der Schätzung zugrunde gelegten Daten unrichtig sind oder die angewendete Schätzungsmethode in seinem Falle ungeeignet ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2009170129.X04
Im RIS seit
02.09.2010
Zuletzt aktualisiert am
19.03.2012
Dokumentnummer
JWR_2009170129_20100810X04