Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
3
Geschäftszahl
2009/12/0009
Entscheidungsdatum
16.12.2009
Index
40/01 Verwaltungsverfahren
Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2009/12/0011 E 16. Dezember 2009
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2005/12/0076 E 29. November 2005 RS 2
Hier: nur der erste Satz.
Stammrechtssatz
Die Erlassung abgesonderter Entscheidungen ist unzulässig in Ansehung von Begründungselementen, die in Feststellungsverfahren, die zwar nicht kraft Gesetzes vorgezeichnet, jedoch auf Grund der hiezu ergangenen Rechtsprechung als zulässig angesehen werden, von Bedeutung sind. Nun erweist sich die Erlassung eines Feststellungsbescheides über die besoldungsrechtliche Stellung eines Beamten in den (hier vorliegenden) Fällen ihrer Strittigkeit und des Vorhandenseins von Auswirkungen auch für die Zukunft als zulässig (vgl. das hg. Erkenntnis vom 23. Oktober 2002, Zl. 2000/12/0189). Daraus wiederum folgt die Unzulässigkeit abgesonderter Entscheidungen über einzelne Begründungselemente, die für die Ermittlung der besoldungsrechtlichen Stellung eines Beamten von Bedeutung sind (wie die hier von der belangten Behörde zum Gegenstand einer abgesonderten Entscheidung gemachte Rechtsfrage, ob er einen Überstellungsverlust erlitten hat).Die Erlassung abgesonderter Entscheidungen ist unzulässig in Ansehung von Begründungselementen, die in Feststellungsverfahren, die zwar nicht kraft Gesetzes vorgezeichnet, jedoch auf Grund der hiezu ergangenen Rechtsprechung als zulässig angesehen werden, von Bedeutung sind. Nun erweist sich die Erlassung eines Feststellungsbescheides über die besoldungsrechtliche Stellung eines Beamten in den (hier vorliegenden) Fällen ihrer Strittigkeit und des Vorhandenseins von Auswirkungen auch für die Zukunft als zulässig vergleiche das hg. Erkenntnis vom 23. Oktober 2002, Zl. 2000/12/0189). Daraus wiederum folgt die Unzulässigkeit abgesonderter Entscheidungen über einzelne Begründungselemente, die für die Ermittlung der besoldungsrechtlichen Stellung eines Beamten von Bedeutung sind (wie die hier von der belangten Behörde zum Gegenstand einer abgesonderten Entscheidung gemachte Rechtsfrage, ob er einen Überstellungsverlust erlitten hat).
Schlagworte
Trennbarkeit gesonderter Abspruch
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht
der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2009120009.X03
Im RIS seit
27.01.2010
Zuletzt aktualisiert am
11.11.2011
Dokumentnummer
JWR_2009120009_20091216X03