Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
2009/08/0071
Entscheidungsdatum
22.02.2012
Index
62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2008/08/0085 E 7. September 2011 RS 7
(hier ohne den letzten Satz)
Stammrechtssatz
Berücksichtigungswürdig im Sinne des § 10 Abs. 3 AlVG sind nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Gründe, die dazu führen, dass der Ausschluss vom Bezug der Leistung den Arbeitslosen aus bestimmten Gründen unverhältnismäßig härter trifft, als dies sonst ganz allgemein der Fall ist. Es kommt dabei aber nicht auf persönliche finanzielle Umstände an (vgl. das hg. Erkenntnis vom 20. Oktober 2010, Zl. 2007/08/0231).Berücksichtigungswürdig im Sinne des Paragraph 10, Absatz 3, AlVG sind nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Gründe, die dazu führen, dass der Ausschluss vom Bezug der Leistung den Arbeitslosen aus bestimmten Gründen unverhältnismäßig härter trifft, als dies sonst ganz allgemein der Fall ist. Es kommt dabei aber nicht auf persönliche finanzielle Umstände an vergleiche das hg. Erkenntnis vom 20. Oktober 2010, Zl. 2007/08/0231).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2009080071.X02
Im RIS seit
15.03.2012
Zuletzt aktualisiert am
25.06.2012
Dokumentnummer
JWR_2009080071_20120222X02