Verwaltungsgerichtshof
04.09.2013
2011/08/0201
GRS wie 2008/08/0085 E 7. September 2011 RS 7
Berücksichtigungswürdig im Sinne des Paragraph 10, Absatz 3, AlVG sind nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Gründe, die dazu führen, dass der Ausschluss vom Bezug der Leistung den Arbeitslosen aus bestimmten Gründen unverhältnismäßig härter trifft, als dies sonst ganz allgemein der Fall ist. Es kommt dabei aber nicht auf persönliche finanzielle Umstände an vergleiche das hg. Erkenntnis vom 20. Oktober 2010, Zl. 2007/08/0231).