Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 2009/08/0060

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

5

Geschäftszahl

2009/08/0060

Entscheidungsdatum

23.05.2012

Index

L90006 Landarbeiterkammer Steiermark
10/02 Novellen zum B-VG
60/01 Arbeitsvertragsrecht

Norm

B-VGNov 1974 Art5 Abs2;
LAG 1948 §5 Abs1 idF 1974/782;
LandarbeiterkammerG Stmk 1991 §2 Abs1 lita Z6 idF 2005/083;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2009/08/0061

Rechtssatz

Einzelne der festgestellten Aufgaben des hier gegebenen landwirtschaftlichen Versuchszentrums, wie die "Erhaltung alter Obstsorten", die "Erhaltung (alter) Gemüse-, Arznei- und Gewürzpflanzen" oder gärtnerischer "Zierpflanzenbau", sind eindeutig dem Bereich der Land- und Forstwirtschaft zuzuordnen, weil dabei pflanzliche Erzeugnisse hervorgebracht werden. Dass dabei wissenschaftliche Methoden angewandt werden, und damit Forschungsaufgaben verbunden sind, ändert an dieser Einschätzung noch nichts (Hinweis: E 23. März 1988, 87/01/0286). Zahlreiche andere Aufgabenbereiche des Versuchszentrums, wie die "Registrierung und Autorisierung von Betrieben und regelmäßige Kontrollen der Betriebe", Laboruntersuchungen, Probenanalyse oder "angewandte Forschung, Prüfung und Entwicklung für den steirischen Obst- und Weinbau" stellen jedoch als wissenschaftliche bzw. prüferische Tätigkeiten ohne Bezug zu einer landwirtschaftlichen Produktion keine land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeiten dar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2012:2009080060.X05

Im RIS seit

28.06.2012

Zuletzt aktualisiert am

01.10.2012

Dokumentnummer

JWR_2009080060_20120523X05