Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
5
Geschäftszahl
2009/08/0060
Entscheidungsdatum
23.05.2012
Index
L90006 Landarbeiterkammer Steiermark
10/02 Novellen zum B-VG
60/01 Arbeitsvertragsrecht
Norm
B-VGNov 1974 Art5 Abs2;
LAG 1948 §5 Abs1 idF 1974/782;
LandarbeiterkammerG Stmk 1991 §2 Abs1 lita Z6 idF 2005/083;
Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2009/08/0061
Rechtssatz
Einzelne der festgestellten Aufgaben des hier gegebenen landwirtschaftlichen Versuchszentrums, wie die "Erhaltung alter Obstsorten", die "Erhaltung (alter) Gemüse-, Arznei- und Gewürzpflanzen" oder gärtnerischer "Zierpflanzenbau", sind eindeutig dem Bereich der Land- und Forstwirtschaft zuzuordnen, weil dabei pflanzliche Erzeugnisse hervorgebracht werden. Dass dabei wissenschaftliche Methoden angewandt werden, und damit Forschungsaufgaben verbunden sind, ändert an dieser Einschätzung noch nichts (Hinweis: E 23. März 1988, 87/01/0286). Zahlreiche andere Aufgabenbereiche des Versuchszentrums, wie die "Registrierung und Autorisierung von Betrieben und regelmäßige Kontrollen der Betriebe", Laboruntersuchungen, Probenanalyse oder "angewandte Forschung, Prüfung und Entwicklung für den steirischen Obst- und Weinbau" stellen jedoch als wissenschaftliche bzw. prüferische Tätigkeiten ohne Bezug zu einer landwirtschaftlichen Produktion keine land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeiten dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2009080060.X05
Im RIS seit
28.06.2012
Zuletzt aktualisiert am
01.10.2012
Dokumentnummer
JWR_2009080060_20120523X05